Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen MBK Umzug-Transport-Reinigung, Kirchenstraße 1a, 85247 Schwabhausen, Deutschland – nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt – und seinen Kunden – nachfolgend „Kunde“ genannt – über die Erbringung von Umzugs-, Transport-, Möbelmontage-, Reinigungs- und damit verbundenen Dienstleistungen.
Abweichende Vereinbarungen sind möglich, sofern sie ausdrücklich in Textform vereinbart wurden.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot des Auftragnehmers annimmt und der Auftragnehmer die Annahme bestätigt.
Ein schriftliches Angebot kann insbesondere Angaben zu Leistungsumfang, Termin, Preis und zusätzlichen Leistungen enthalten.
Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder Auftrag haben Vorrang vor diesen AGB.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Auftrag.
Je nach Vereinbarung können insbesondere folgende Leistungen enthalten sein:
Nicht ausdrücklich vereinbarte Zusatzleistungen sind nicht Bestandteil des Auftrags.
Der Kunde verpflichtet sich, alle für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig und vollständig mitzuteilen.
Dazu gehören insbesondere:
Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die vereinbarten Räumlichkeiten zum vereinbarten Termin zugänglich sind.
Das Umzugsgut wird grundsätzlich mit der erforderlichen Sorgfalt behandelt.
Der Kunde hat den Auftragnehmer vor Beginn des Transports über besondere Eigenschaften, besondere Empfindlichkeit oder besondere Risiken einzelner Gegenstände zu informieren.
Gefährliche Stoffe, explosive, leicht entzündliche, giftige oder sonstige gesetzlich nicht zulässige Gegenstände dürfen nicht ohne vorherige ausdrückliche Vereinbarung transportiert werden.
Sofern Verpackungsleistungen ausdrücklich vereinbart wurden, übernimmt der Auftragnehmer das Verpacken der vereinbarten Gegenstände.
Bei Eigenverpackung durch den Kunden trägt dieser grundsätzlich die Verantwortung für eine geeignete Verpackung.
Besonders empfindliche Gegenstände sollten dem Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten ausdrücklich angezeigt werden.
Möbelmontage und Demontage werden nur im vereinbarten Umfang durchgeführt.
Bei individuell angepassten, beschädigten, instabilen oder nicht fachgerecht aufgebauten Möbeln kann der Auftragnehmer die Montage ablehnen, wenn eine sichere Durchführung nicht gewährleistet werden kann.
Bereits vorhandene Schäden oder Mängel sollten vor Beginn der Arbeiten dokumentiert werden.
Der Umfang der Reinigungsarbeiten richtet sich nach dem jeweiligen Angebot.
Bei einer Endreinigung wird der vereinbarte Leistungsumfang nach Abschluss der Arbeiten gemeinsam kontrolliert.
Eine etwaige Abnahmegarantie gilt nur im ausdrücklich vereinbarten Umfang und für die konkret vereinbarten Reinigungsleistungen.
Es gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Preise.
Zusätzliche Leistungen, die nicht Bestandteil des ursprünglichen Angebots sind, können gesondert berechnet werden, sofern der Kunde diese beauftragt oder ihre Durchführung erforderlich wird und dies mit dem Kunden abgestimmt wurde.
Bei erheblicher Abweichung vom ursprünglich angegebenen Leistungsumfang kann eine Anpassung des Preises erforderlich sein.
Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Rechnung.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag nach Erbringung der vereinbarten Leistung ohne Abzug fällig.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Der Kunde kann einen vereinbarten Termin nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und der individuellen Vereinbarung ändern oder stornieren.
Bei kurzfristigen Stornierungen können Kosten entstehen, wenn dem Auftragnehmer bereits konkrete Aufwendungen entstanden sind oder Personal bzw. Fahrzeuge verbindlich eingeplant wurden.
Eine pauschale Stornierungsgebühr wird nur verlangt, soweit sie rechtlich zulässig und entsprechend vereinbart ist.
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.
Für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden, haftet der Auftragnehmer uneingeschränkt.
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen gelten die gesetzlichen Haftungsbeschränkungen, soweit diese rechtlich zulässig sind.
Die Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
Der Kunde sollte erkennbare Schäden oder Beanstandungen möglichst unmittelbar nach Durchführung der Leistung mitteilen.
Bei Umzügen sollten Schäden am Umzugsgut möglichst zeitnah dokumentiert und dem Auftragnehmer mitgeteilt werden.
Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben unberührt.
Soweit für den jeweiligen Auftrag ein entsprechender Versicherungsschutz besteht, erfolgt die Abwicklung von versicherten Schäden nach den Bedingungen des jeweiligen Versicherungsvertrages und den gesetzlichen Bestimmungen.
Versicherungsunternehmen: [Name eintragen]
Versicherungsart: [z. B. Betriebshaftpflicht / Verkehrshaftungsversicherung]
Versicherungsnummer: [nur soweit öffentlich erforderlich bzw. gewünscht]
Die konkrete Deckung richtet sich ausschließlich nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag.
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