Halteverbotszone für den Umzug einrichten: Fristen, Kosten und Genehmigung

Halteverbotszone für den Umzug einrichten: Fristen, Kosten und Genehmigung

Nichts ist am Umzugstag ärgerlicher als ein vollgepackter LKW, der hunderte Meter von der Haustür entfernt parken muss, weil die Straße zugeparkt ist. Ein behördlich genehmigtes Halteverbot sichert kurze Tragewege und spart wertvolle Zeit.

1. Warum selbst gebaute Halteverbote verboten sind

Das beliebte Absperren mit Stühlen und Schnüren stellt im öffentlichen Verkehrsraum einen unzulässigen Eingriff in den Straßenverkehr dar (§ 32 StVO) und kann mit Bußgeldern geahndet werden. Parkende Fahrzeuge dürfen dort nicht abgeschleppt werden.

2. Behördliche Vorlauffristen

Amtliche Schilder müssen mindestens 72 bis 96 Stunden vor Beginn des Halteverbots aufgestellt und in einem Aufstellungsprotokoll mit Kennzeichen der bereits dort parkenden Autos dokumentiert werden. Nur so haben Sie das Recht, widerrechtlich parkende Fahrzeuge abschleppen zu lassen.

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